Die Verbraucherzentrale NRW hat heute letztinstanzlich gewonnen und bewirkt, dass die von eventim für die zum Selbstausdrucken gekauften Tickets erhobene ticket.direct-/print@home-Gebühr unzulässig ist. Der BGH hat heute entschieden, dass die Gebühren zurückzuerstatten sind. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale gilt das auch für andere Ticketverkaufssysteme, d. h. auch für unseren BVB-Ticketshop Tickets zum Selberausdrucken: Eventims "print@home"-Gebühr unzulässig | Verbraucherzentrale NRW