Die print@home-Gebühr ist unzulässig

Dieses Thema im Forum "Unser BVB - Archiv" wurde erstellt von nadine, 23. August 2018.

  1. nadine

    nadine Informationsministerin * BFD - Mitglied *

    Die Verbraucherzentrale NRW hat heute letztinstanzlich gewonnen und bewirkt, dass die von eventim für die zum Selbstausdrucken gekauften Tickets erhobene ticket.direct-/print@home-Gebühr unzulässig ist. Der BGH hat heute entschieden, dass die Gebühren zurückzuerstatten sind. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale gilt das auch für andere Ticketverkaufssysteme, d. h. auch für unseren BVB-Ticketshop

    Tickets zum Selberausdrucken: Eventims "print@home"-Gebühr unzulässig | Verbraucherzentrale NRW
     

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